Blower-Door-Messung

Blower-Door-Messung

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Umsetzung zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen erreichen ihr Potenzial nur, wenn parallel unerwünschte Schwachstellen in der Gebäudehülle beseitigt werden.

Luftdicht ist Pflicht!

Die Luftdichtheit eines Gebäudes prüft man durch ein Differenzdruckverfahren, besser bekannt als BlowerDoor-Messung/BlowerDoor-Test.

Und so gehts:

Für die Messung wird ein BlowerDoor-Ventilator in eine Außentür oder in ein Fenster des Gebäudes eingesetzt. Alle weiteren Außentüren und Fenster werden geschlossen, alle Innentüren des Gebäudes bleiben geöffnet. Das automatisierte BlowerDoor-Messverfahren wird als anerkannte Regel der Technik nach DIN EN 13829 durchgeführt. Dazu wird mit Hilfe des BlowerDoor-Ventilators kontinuierlich so viel Luft aus dem Gebäude gesogen, dass ein nicht wahrnehmbarer Unterdruck von 50 Pascal im Gebäude erzeugt wird; Bewohner können ohne Beeinträchtigung während der Messung im Gebäude bleiben. Sind Schwachstellen in der Gebäudehülle vorhanden, strömt durch diese Außenluft ins Gebäudeinnere. Während des Gebäuderundganges werden die im Haus vorhandenen Luftströmungen per Luftgeschwindigkeitsmessgerät oder Thermografie lokalisiert.

Wir empfehlen die BlowerDoor-Messung zu einem Zeitpunkt, an dem die luftdichte Hülle noch sichtbar ist, dann können Schwachstellen gezielt und mit wenig Aufwand beseitigt werden. Erfolgt die Luftdichtheitsmessung im Nutzungszustand, sind Nachbesserungen oft aufwändiger und teurer.

Quelle: Blower Door GmbH

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